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LG Düsseldorf: Importierte Jahres- und Neuwagen sind weniger wert
13.11.2003
Importierte Jahres- und Neuwagen sind weniger wert als in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Diese Auffassung vertritt das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: 24 S548/02, DAR 2003, 420), meldete jetzt der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe. Zuvor hatte das Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil (AZ 28 U 150 / 02) ähnlich entschieden (wir berichteten).
Nach Auffassung der Richter stelle die Tatsache des Imports bei einem Jahreswagen oder einem Neuwagen einen Mangel dar, da importierte Autos in Deutschland deutlich billiger angeboten würden. Ohne nähere Hinweise dürfe ein deutscher Käufer darauf vertrauen, dass die Erstzulassung hier erfolgte. Daher müsse der Verkäufer – ob Händler oder Privatmann – darauf hinweisen, dass der Wagen aus dem Ausland komme.
Richter setzten Minderwert mit
9,45 Prozent an
In dem konkreten Urteil ging es um einen Opel Zafira. Der Käufer merkte erst bei der Briefübergabe, dass die Erstzulassung des Jahreswagens nicht in Deutschland, sondern im Ausland erfolgt war. Der Verkäufer hatte ihn vorab darüber nicht informiert. Der Kläger forderte einen Teil seines Geldes zurück und bekam in der Berufung Recht: Die Richter setzten den Minderwert mit 9,45 Prozent an. Der Autokäufer erhielt 1.635 Euro des Kaufpreises zurück.